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Behandlungskosten

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​Die Kosten für eine osteopathische Behandlung errechnen sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und belaufen sich auf 90-100 Euro pro Behandlung.

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Für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie für Patienten mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen ist die Behandlung erstattungsfähig.

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​Für gesetzlich Versicherte ist es ratsam, vor der ersten Behandlung ihre Krankenkasse zu kontaktieren und die Frage einer eventuellen Kostenbeteiligung zu klären.

Durch meine fünfjährige Ausbildung sowie die zertifizierte Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) erfülle ich die Voraussetzungen für eine anteilige Kostenerstattung vieler Krankenkassen.

Eine aktuelle Auflistung der gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen, finden Sie hier. Diese Übersicht unterliegt ständigen Veränderungen und ist dementsprechend ohne Gewähr.

Sollte sich Ihre gesetzliche Krankenkasse an den Kosten für die Osteopathie beteiligen, benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung für Osteopathie.

Diese Verordnung können Sie dann zusammen mit meiner Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

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